Allgemein werden Psychotherapien von den meisten privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe erstattet. Da die Antragspapiere und manchmal Umfang der Erstattung variieren, empfehle ich Ihnen vorab die Kostenübernahme zu klären, Antragsformulare anzufordern und mitzubringen. Bei der Bearbeitung dieser bin ich gerne behilflich.
Mit Geltung vom 01.Juli 2024 gibt es neue Abrechnungsempfehlungen. Die Abrechnung erfolgt gemäß dieser neuen Empfehlungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP und GOPanalog). Eine Auflistung der Gebührenziffern können Sie bei der Psychotherapeutenkammer einsehen (link unten). Die Kosten für eine Therapiestunde liegen zwischen 100,56€ und 167,58€. Eine private Zuzahlung ist in der Regel nicht erforderlich.
Die folgenden psychotherapeutischen Leistungen sind bei der Beihilfe antrags- und genehmigungsfrei:
Die Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) und die ergänzende Vereinbarung sind bei der Bundespsychotherapeutenkammer einzusehen.
https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2020/04/GOP-Infotabelle_Stand-2020.pdf.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Dabei wende ich entsprechend der Empfehlung der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung den Steigerungsfaktor 3,0 für Einzelgespräche an (131,16€ für 50 Minuten). Je nach Aufwand, Komorbidität und Komplexität kann die Gebührenhöhe bis zum 3,5fachen Steigerungssatz (153€) gesteigert werden. https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2020/04/GOP-Infotabelle_Stand-2020.pdf.
Eine individuelle Einschätzung über anfallende Kosten erhalten Sie im Erstgespräch.
Leider ist es mir nicht möglich mit gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Wenden Sie sich bitte an Kollegen mit einer Kassenzulassung, an Ihre Krankenkasse oder an das Patiententelefon der KVBW. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse auch nach Sonderverträgen.
https://www.kvbawue.de/buerger/patiententelefon-medcall/