Kostenübernahme

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Allgemein werden Psychotherapien von den meisten privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe erstattet. Allerdings variieren die Antragsformulare, der Umfang und die Höhe der Erstattung. Daher empfehle ich Ihnen vorab die Kostenübernahme zu klären, Antragsformulare anzufordern und mitzubringen. Bei der Bearbeitung dieser bin ich gerne behilflich.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Dabei wende ich entsprechend der Empfehlung der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung den Steigerungsfaktor 3,0 für Einzelgespräche an (131,16€ für 50 Minuten). Je nach Aufwand, Komorbidität und Komplexität kann die Gebührenhöhe bis zum 3,5fachen Steigerungssatz (153€) erhöht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Beihilfe und private Krankenversicherung in einigen Fällen nur den 2,3fachen Steigerungssatz (100,56€) erstattet. Der erhöhte Steigerungsfaktor wird in einigen, aber leider nicht in jedem Fall in voller Höhe gewährt und ggf. müssten Sie für die möglicherweise entstehende Differenz selber aufkommen. Eine individuelle Einschätzung über anfallende Kosten erhalten Sie natürlich gerne im Erstgespräch. Daher berechne ich das Erstgespräch immer mit dem 2,3fachen Steigerungssatz (100,56€).

Die Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) ist bei der Bundespsychotherapeutenkammer einzusehen.  https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2020/04/GOP-Infotabelle_Stand-2020.pdf

 

Selbstzahler

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Dabei wende ich entsprechend der Empfehlung der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung den Steigerungsfaktor 3,0 für Einzelgespräche an (131,16€ für 50 Minuten). Je nach Aufwand, Komorbidität und Komplexität kann die Gebührenhöhe bis zum 3,5fachen Steigerungssatz (153€) gesteigert werden. https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2020/04/GOP-Infotabelle_Stand-2020.pdf

Eine individuelle Einschätzung über anfallende Kosten erhalten Sie im Erstgespräch.

Gesetzliche Krankenversicherung

Leider ist es mir nicht möglich mit gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Wenden Sie sich bitte an Kollegen mit einer Kassenzulassung, an Ihre Krankenkasse oder an das Patiententelefon der KVBW. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse auch nach Sonderverträgen. 

https://www.kvbawue.de/buerger/patiententelefon-medcall/

 

KONTAKT & TERMINE:

Dipl.-Psych. Janina Klein

Erwinstr. 10

79102 Freiburg

E-Mail: klein@psychotherapie-praxis-freiburg.com

Tel.: 0160-95961420

Sprechzeiten: n.V.